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   VG Sigmaringen, 13.08.2003 - A 5 K 11176/03   

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VG Sigmaringen, 13.08.2003 - A 5 K 11176/03 (https://dejure.org/2003,11103)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 13.08.2003 - A 5 K 11176/03 (https://dejure.org/2003,11103)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 13. August 2003 - A 5 K 11176/03 (https://dejure.org/2003,11103)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Abschiebungshindernis: Krankheit - finanzielle Leistungsfähigkeit des Erkrankten

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwVfG § 51; VwVfG § 48 Abs. 1; VwVfG § 49 Abs. 1; AuslG § 53 Abs. 6 S. 1
    Pakistan, Minderjährige, Folgeantrag, Wiederaufgreifen des Verfahrens, Ermessen, Ermessensreduzierung auf Null, Krankheit, Post-Polio-Syndrom, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Medizinische Versorgung, Finanzierbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 29.04.2002 - 1 B 59.02

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtliches

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.08.2003 - A 5 K 11176/03
    Der aus finanziellen Gründen fehlende Zugang eines Kranken zu einer in seinem Heimatland grundsätzlich möglichen medizinischen Behandlung kann ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG (AuslG 1990) begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.10.2002 - 1 C 1/02 -, Beschluss vom 29.04.2002 - 1 B 59/02 -).

    In solchen Fällen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts weiter zu prüfen, ob sich eine derartige aus dem beschränkten Zugang zu einer Heilbehandlung im Ausland folgende Gesundheitsgefahr als individuelle, gerade den Kläger treffende Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG oder als Auswirkung einer allgemeinen Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG darstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.04.2002 - 1 B 59/02, 1 PKH 10/02 -).

    Wenngleich das Bundesverwaltungsgericht sich noch nicht dezidiert zu dieser Frage geäußert hat, so lassen die Ausführungen im Beschluss vom 29.04.2002 (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.04.2002 - 1 B 59/02, 1 PKH 10/02 -) erkennen, dass die fehlende Finanzierbarkeit einer Behandlung grundsätzlich eine allgemeine Gefahr im Sinne von § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG darstellen kann.

  • VGH Bayern, 10.10.2000 - 25 B 99.32077
    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.08.2003 - A 5 K 11176/03
    Die in einem bestimmten Land erkrankten Personen, die aus finanziellen Gründen keinen Zugang zu ärztlicher Behandlung haben, stellen keine Bevölkerungsgruppe im Sinne von § 53 Abs. 6 Satz 2, § 54 AuslG (AuslG 1990) dar, denn die ihnen drohende Gefahr besteht nicht im fehlenden Zugang zum Gesundheitssystem, sondern in der Verschlimmerung der jeweiligen individuellen Erkrankung (a.A. Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.10.2000 - 25 B 99.32077 -).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 10.10.2000 - 25 B 99.32077 -) nimmt in derartigen Fällen eine allgemeine Gefahr im Sinne von § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG an.

    Ursache dieser schwierigen Lebensbedingungen ist die wirtschaftliche und soziale Situation für die Bevölkerung insgesamt, die sich typischerweise in einem unterentwickelten medizinischen Versorgungssystem auswirkt." (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10.10.2000 - 25 B 99.32077 -).

  • BVerwG, 29.07.1999 - 9 C 2.99

    Androhung der Abschiebung nach Rest-Jugoslawien/Kosovo - Krankheiten der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.08.2003 - A 5 K 11176/03
    Darauf, ob die Gefahr der Verschlechterung der Gesundheit durch die individuelle Konstitution des Ausländers bedingt oder mitbedingt ist, kommt es nicht an (BVerwG, Urteil vom 29.07.1999 - 9 C 2/99 -).

    Es kann in der rechtlichen Bewertung keinen Unterschied machen, ob als Behandlungsmethode zur Herstellung der Gehfähigkeit eine implantierte Prothese (Endoprothese) gewählt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.07.1999 - 9 C 2/99 -, das bei fehlender diesbezüglicher Weiterbehandlung ein Abschiebungshindernis für möglich hält) oder ob die Gehfähigkeit - wie beim Kläger - durch Anpassung äußerer Stützinstrumente erzielt wird.

    Auch fortschreitende degenerative Veränderungen können nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.07.1999 - 9 C 2/99 -).

  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.08.2003 - A 5 K 11176/03
    Der aus finanziellen Gründen fehlende Zugang eines Kranken zu einer in seinem Heimatland grundsätzlich möglichen medizinischen Behandlung kann ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG (AuslG 1990) begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.10.2002 - 1 C 1/02 -, Beschluss vom 29.04.2002 - 1 B 59/02 -).

    Während das Bundesverwaltungsgericht eine derartige Gefahr bisher ausdrücklich nur für solche Fallgestaltungen bejaht hat, in denen eine notwendige ärztliche Behandlung oder Medikation für die betreffende Krankheit in dem Herkunftsstaat wegen des geringeren Versorgungsstandards generell nicht verfügbar war, hat es in der Entscheidung vom 29. Oktober 2002 (BVerwG, Urteil vom 29.10.2002 - 1 C 1/02 -) ausgeführt, ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis könne sich darüber hinaus trotz an sich verfügbarer medikamentöser und ärztlicher Behandlung auch aus sonstigen Umständen im Zielstaat ergeben, die dazu führen, dass der betroffene Ausländer diese medizinische Versorgung tatsächlich nicht erlangen kann.

    Denn eine zielstaatsbezogene Gefahr für Leib und Leben bestehe auch dann, wenn die notwendige Behandlung oder Medikation zwar allgemein zur Verfügung stehe, dem betroffenen Ausländer individuell jedoch aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht zugänglich sei (BVerwG, Urteil vom 29.10.2002 - 1 C 1/02 -).

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.08.2003 - A 5 K 11176/03
    Nur dann gebieten es die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, dem einzelnen Ausländer unabhängig von einer Ermessensentscheidung nach § 53 Abs. 6 Satz 2, § 54 AuslG Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG zu gewähren (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwG, Urteil vom 08.12.1998 - 9 C 4/98 - m.w.N.).

    Trotz bestehender konkreter erheblicher Gefahr ist danach die Anwendbarkeit des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG im Verfahren eines einzelnen Ausländers "gesperrt", wenn dieselbe Gefahr zugleich einer Vielzahl weiterer Personen im Abschiebezielstaat droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.12.1998 - 9 C 4/98 - m.w.N.).

  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.08.2003 - A 5 K 11176/03
    Der VGH Baden-Württemberg nimmt eine Ermessensreduzierung auf Null an, wenn kein eigenes Verschulden an der Fristversäumnis vorliegt und substantiiert rechtliche und/oder tatsächliche Bedenken gegen die Richtigkeit der früheren Entscheidung geltend gemacht werden (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.03.2001 - 13 S 1577/00 - vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97 - und BVerwG, Urteil vom 07.09.1999 - 1 C 6/99 -, jeweils m.w.N.).

    Das kann u.a. der Fall sein, wenn der Ausländer andernfalls einer erheblichen Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt wäre (BVerwG, Urteil vom 07.09.1999 - 1 C 6/99 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.2001 - 13 S 1577/00

    Wiederaufgreifen des Verfahrens nach anwaltlich verschuldeter Bestandskraft der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.08.2003 - A 5 K 11176/03
    Denn für dieses Schutzersuchen gilt die einschränkende Verweisung des § 71 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG nicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.03.2001 - 13 S 1577/00 - m.w.N.).

    Der VGH Baden-Württemberg nimmt eine Ermessensreduzierung auf Null an, wenn kein eigenes Verschulden an der Fristversäumnis vorliegt und substantiiert rechtliche und/oder tatsächliche Bedenken gegen die Richtigkeit der früheren Entscheidung geltend gemacht werden (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.03.2001 - 13 S 1577/00 - vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97 - und BVerwG, Urteil vom 07.09.1999 - 1 C 6/99 -, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.08.2003 - A 5 K 11176/03
    Eine pauschale Betrachtung wäre im Übrigen auch nicht mit der Definition der "allgemeinen Gefahr" durch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 12.07.2001 vereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.07.2001 - 1 C 5/01 -).
  • VG Sigmaringen, 07.10.2002 - A 5 K 11222/02

    Behandlungsmöglichkeiten im Heimatland - medizinische Standards

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.08.2003 - A 5 K 11176/03
    Soweit der Kläger in der mündlichen Verhandlung eingeräumt hat, in Pakistan seien die Orthesen qualitativ nicht mit denen in Deutschland zu vergleichen, so ist darauf hinzuweisen, dass § 53 Abs. 6 AuslG keinen Anspruch auf dauerhafte Teilhabe am medizinischen Standard in Deutschland begründet, wenn eine effektive und menschenwürdige Behandlung auch im Heimatland des Ausländers gewährleistet ist (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 07.10.2002 - A 5 K 11222/02 - sowie Beschluss vom 03.01.2003 - A 5 K 12732/02 -).
  • BVerfG, 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97

    Zur Zurechnung von Anwaltsverschulden im Asylverfahren

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.08.2003 - A 5 K 11176/03
    Der VGH Baden-Württemberg nimmt eine Ermessensreduzierung auf Null an, wenn kein eigenes Verschulden an der Fristversäumnis vorliegt und substantiiert rechtliche und/oder tatsächliche Bedenken gegen die Richtigkeit der früheren Entscheidung geltend gemacht werden (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.03.2001 - 13 S 1577/00 - vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97 - und BVerwG, Urteil vom 07.09.1999 - 1 C 6/99 -, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung nach Art. 3 EMRK;

  • BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 49.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.1996 - 25 A 7629/95
  • VG Stuttgart, 17.11.2008 - A 11 K 4571/07

    Abschiebungsverbot in den Kosovo für traumatisierte Roma

    Deshalb kann auf eine Gruppe der mittellosen Erkrankten aus dem Kosovo nicht abgestellt werden (vgl. VG Berlin, Urt. v. 25.07.2003 - 34 X 671.94 - juris - VG Sigmaringen, Urt. v. 13.08.2003 - A 5 K 11176/03 - juris - VG Oldenburg, Urt. v. 27.01.2004 - 12 A 550/03 - juris; VG Stade, Urt. v. 18.01.2006 - 2 A 1277/02; a. A. VGH München, Beschl. v. 10.10.2000 - 25 B 99.32077 - juris -).
  • VG Stuttgart, 03.11.2008 - A 11 K 6178/07

    Zur gerichtlichen Überprüfung zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote i.S.d. § 60

    Deshalb kann auf eine Gruppe der mittellosen Erkrankten aus dem Kosovo nicht abgestellt werden (vgl. VG Berlin, Urt. v. 25.07.2003 - 34 X 671.94 - juris - VG Sigmaringen, Urt. v. 13.08.2003 - A 5 K 11176/03 - juris - VG Oldenburg, Urt. v. 27.01.2004 - 12 A 550/03 - juris; VG Stade, Urt. v. 18.01.2006 - 2 A 1277/02; a. A. VGH München, Beschl. v. 10.10.2000 - 25 B 99.32077 - juris -).
  • VG Stuttgart, 22.06.2009 - A 11 K 4486/07

    Behandlung psychisch kranker und traumatisierter Personen in Bosnien-Herzegowina;

    Deshalb kann auf eine Gruppe der mittellosen Erkrankten aus Bosnien-Herzegowina nicht abgestellt werden (vgl. VG Berlin, Urt. v. 25.07.2003 - 34 X 671.94 - juris - VG Sigmaringen, Urt. v. 13.08.2003 - A 5 K 11176/03 - juris - VG Oldenburg, Urt. v. 27.01.2004 - 12 A 550/03 - juris; VG Stade, Urt. v. 18.01.2006 - 2 A 1277/02; a. A. VGH München, Beschl. v. 10.10.2000 - 25 B 99.32077 -juris -).
  • VG Oldenburg, 27.01.2004 - 12 A 550/03

    Abschiebungshindernis; allgemeine Gefahr; Erkrankung; Kosovo; Mittellosigkeit;

    (vgl. gegen die Annahme einer allgemeinen Gefahr wegen unzureichender medizinischer Versorgung infolge fehlender finanzieller Mittel: VG Sigmaringen, Urteil vom 13. August 2003 - A 5 K 11176/03 -, Asylmagazin 1-2/2004, 42; ebenso im Ergebnis Hess. VGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - 9 E 34260/94.A -, V.n.b.).
  • VG Sigmaringen, 23.12.2008 - A 5 K 1756/08

    Demokratische Republik Kongo, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

    Ob im vorliegenden Fall eines Antrags auf (nachträgliche) Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 7 AufenthG die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG gegeben sind, bedarf angesichts der Umstände des Einzelfalles der Klägerin keiner Entscheidung, da das Bundesamt eine Ermessensentscheidung nach § 51 Abs. 5 VwVfG i.V.m. §§ 48 ff. VwVfG zu treffen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.09.1999 - 1 C 6/99 -, lnfAusIR 2000, 16; Urteil vom 21.03.2000 - 9 C 41/99 -, BVerwGE 111, 77; VGH Bad.- Württ, Beschluss vom 29.02.2000 - A 6 S 675/99 -) und das Gericht hier davon überzeugt ist, dass ein Fall einer Ermessensreduzierung auf Null vorliegt (vgl. dazu auch VG Sigmaringen, Urteile vom 15.03.2004 - A 5 K 11434/03 -, vom 13.08.2003 - A 5 K 11176/03 - und vom 27.12.2004 - A 5 K 10256/04 -), so dass die Klägerin einen Anspruch auf Verpflichtung der Beklagten hat, dass diese ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG feststellt.
  • VG Minden, 18.05.2005 - 10 K 3020/03

    Streit über das Vorliegen eines Abschiebungsverbots; Drohen einer wesentlichen

    Die fehlende Finanzierbarkeit einer im Heimatland erhältlichen medizinischen Behandlung führt nicht automatisch dazu, dass die einem Ausländer im Falle seiner Abschiebung dorthin drohenden gesundheitlichen Gefahren als allgemeine Gefahr i.S.d. § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG einzustufen sind - vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 13. August 2003 - A 5 K 11176/03 - VG Oldenburg, Urteil vom 27. Januar 2004 - Az.: 12 A 550/03 - a.A. OVG Koblenz, Urteil vom 15. Juli 2003 - Az.: 10 A 10168/03 - offen gelassen von BVerwG, Beschluss vom 29. April 2002 - Az.: 1 B 59/02 - -.
  • VG Stade, 29.03.2006 - 2 A 1773/04

    Serbien und Montenegro, Kosovo, Krankheit, Abschiebungshindernis,

    Die den Betroffenen aufgrund ihrer individuellen Erkrankung drohenden Gefahren sind derart verschieden, dass sich eine generalisierende Betrachtung verbietet (vgl. gegen die Annahme einer allgemeinen Gefahr wegen unzureichender medizinischer Versorgung infolge fehlender finanzieller Mittel: VG Sigmaringen, Urteil vom 13. August 2003 - A 5 K 11176/03 -, Asylmagazin 1- 2/2004, 42; ebenso im Ergebnis Hess. VGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - 9 E 34260/94.A -, V.n.b.).
  • VG Oldenburg, 28.04.2005 - 12 A 3364/02

    Serbien und Montenegro, Roma, Ashkali, Ägypter, Kosovo, Übergriffe, Extreme

    Die den Betroffenen aufgrund ihrer individuellen Erkrankung drohenden Gefahren sind derart verschieden, dass sich eine generalisierende Betrachtung verbietet (vgl. gegen die Annahme einer allgemeinen Gefahr wegen unzureichender medizinischer Versorgung infolge fehlender finanzieller Mittel-:VG Sigmaringen, Urteil vom 13. August 2003 - A 5 K 11176/03 -, Asylmagazin 1-2/2004, 42; ebenso im Ergebnis Hess. VGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - 9 E 34260/94.A -, V.n.b.).
  • VG Oldenburg, 14.03.2005 - 12 A 4198/02

    Serbien und Montenegro, Kosovo, Albaner, Abschiebungshindernis,

    Die den Betroffenen aufgrund ihrer individuellen Erkrankung drohenden Gefahren sind derart verschieden, dass sich eine generalisierende Betrachtung verbietet (vgl. gegen die Annahme einer allgemeinen Gefahr wegen unzureichender medizinischer Versorgung infolge fehlender finanzieller Mittel: VG Sigmaringen, Urteil vom 13. August 2003 - A 5 K 11176/03 -, Asylmagazin 1-2/2004, 42; ebenso im Ergebnis Hess. VGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - 9 E 34260/94.A -, V.n.b.).
  • VG Sigmaringen, 12.06.2014 - A 7 K 615/13

    Einstweilige Anordnung, Montenegro, Roma, Schwerbehinderung, hörbehindert,

    Bislang nicht höchstrichterlich geklärt ist die Frage, ob eine Krankheit, deren Behandlung im Heimatstaat eines Asylbewerbers zwar allgemein ohne erhebliche Erhöhung des Gesundheitsrisikos möglich ist, aber vom Asylbewerber aus finanziellen Gründen tatsächlich nicht erlangbar ist, als individuelle, gerade den Asylbewerber betreffende Gefahr im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG oder als Auswirkung einer allgemeinen Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG zu werten ist (für eine individuelle Gefahr: VG Sigmaringen, Urteile vom 13.08.2003 - A 5 K 11176/03 -, juris, und vom 25.03.2004 - A 5 K 10262/03 - a.A. BayVGH, Beschluss vom 10.10.2000 - 25 B 99.32077 -, juris).
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